Transparenz schafft Vertrauen
Spenden ist Vertrauenssache. Seit 1995 haben wir jedes Jahr das Spendensiegel des Deutschen Instituts für soziale Fragen (DZI), Berlin, erhalten. Das freut uns sehr. Das Siegel dokumentiert, dass wir satzungsgemäß arbeiten, verantwortungsvoll mit unseren Spenden umgehen und unsere Finanzen transparent machen.
Der Anteil unserer Werbe- und Verwaltungsausgaben an den maßgeblichen Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab niedrig („niedrig" = unter 10 Prozent). Er belief sich für das Jahr 2023 auf 8,2 Prozent (Vorjahr 9,7 Prozent).
Das DZI macht es den Hilfsorganisationen, die einen Antrag für das Siegel stellen, nicht leicht. Burkhard Wilke ist Geschäftsführer und wissenschaftlicher Leiter des DZI sagt: „Wer sich um das Siegel bemüht, muss die Karten auf den Tisch legen. Wir wollen es ganz genau wissen und erwarten von den Organisationen umfangreiche Informationen. Sie müssen ihre Seriosität und Vertrauenswürdigkeit in allen für die Spenderinnen und Spender wichtigen Bereichen unter Beweis zu stellen."
Herzenswünsche e.V., so Wilke, sei ein wirkliches Positivbeispiel: „Die Organisation bindet viel ehrenamtliches Engagement, setzt hauptamtliche Kräfte an den richtigen Stellen ein und vernetzt sich mit anderen Organisationen, um die Vereinsziele zu erreichen."
Was motiviert Menschen zu einer Spende? Burkhard Wilke: „Egal warum man spendet: Es schafft ein gutes Gefühl. Spenden macht glücklich"
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Transparenz ist uns wichtig
Wir haben uns auch der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns die folgenden Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- zu Name, Sitz, Anschrift
- Gründungsjahr 1992
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
- Unsere Arbeit ist nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Münster Innenstadt (Steuernummer 337/5991/0312) vom 14.02.2024 nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigter, mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. A0 dient.
- zum Freistellungsbescheid 2022
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
- zum Jahresbericht 2022 (S. 2 ff.)
- zum Jahresbericht 2021 (S. 2 ff.)
- zum Jahresbericht 2020 (S. 2 ff.)
- zum Jahresbericht 2019 (S. 2 ff.)
- zum Jahresbericht 2018 (S. 2 ff.)
- zum Jahresbericht 2017 (S. 1 ff.)
5. Tätigkeitsbericht
- zum Jahresbericht 2022 (S. 1 ff.)
- zum Jahresbericht 2021 (S. 1 ff.)
- zum Jahresbericht 2020 (S. 3 ff.)
- zum Jahresbericht 2019 (S. 3 ff.)
- zum Jahresbericht 2018 (S. 3 ff.)
- zum Jahresbericht 2017 (S. 2 ff.)
6. Personalstruktur
- zum Jahresbericht 2022 (S. 2)
- zum Jahresbericht 2021 (S. 2)
- zum Jahresbericht 2020 (S. 2)
- zum Jahresbericht 2019 (S. 2)
- zum Jahresbericht 2018 (S. 2)
- zum Jahresbericht 2017 (S. 1)
7. Angaben zur Mittelherkunft
- zum Jahresbericht 2022 (S. 5)
- zum Jahresbericht 2021 (S. 5)
- zum Jahresbericht 2020 (S. 5)
- zum Jahresbericht 2019 (S. 5)
- zum Jahresbericht 2018 (S. 5)
- zum Jahresbericht 2017 (S. 4)
8. Angaben zur Mittelverwendung
- zum Jahresbericht 2022 (S. 6 ff.)
- zum Jahresbericht 2021 (S. 6 ff.)
- zum Jahresbericht 2020 (S. 6 ff.)
- zum Jahresbericht 2019 (S. 6 ff.)
- zum Jahresbericht 2018 (S. 6 ff.)
- zum Jahresbericht 2017 (S. 5 ff.)
9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten
- Es besteht keine gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
- Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es im Jahre 2023 nicht.